Warenterminbörse
An einer Warenterminbörse werden Termingeschäfte über Einheiten von Naturprodukten abgeschlossen. Menge und Qualität dieser Produkte unterliegen einem einheitlichen Standard. Bei dem Handel an der WTB ist der jeweilige Vertragspartner unbekannt. Jeder Teilnehmer benötigt ein Konto sowie einen Broker, der die Geschäfte für den Kunden gegen eine Gebühr abwickelt. Der Broker benötigt eine Zulassung durch die WTB. Die Kosten für ein WTB-Geschäft liegen für den Landwirt bei einer Onlineabwicklung ohne persönliche Beratung i.d.R. bei etwa 0,15 €/t Weizen und bei einer Orderstellung per Telefon und vorheriger Beratung bei ca. 0,50 €/t Weizen. Der Landhandel ist in aller Regel nicht berechtigt, als Broker für den Landwirt aufzutreten. Findet dies trotzdem statt, liegen die Kosten meist weit über den gängigen Gebühren und der Handel agiert ohne rechtliche Grundlage.
Der Landwirt muss bei der Eröffnung eines Kontos dem Broker gute wirtschaftliche Verhältnisse vorweisen und den Börsenbedingungen zustimmen. Die Anfangseinzahlung darf dabei bei den meisten Brokern nicht unter 10.000 € liegen.
Kassamarktkontrakt
Der Kassamarktkontrakt ist ein bilateraler Vertrag, bei dem Menge, Zu- und Abschläge bei Abweichungen von der Standardproduktqualität, Lieferzeitpunkt und Zahlungsziel kurzfristig vereinbart werden.
Forwardkontrakt
Der Forwardkontrakt stellt ein bilaterales Geschäft zwischen Landwirt und Landhändler dar, bei dem die Qualitätsparameter, Preis- und Lieferdetails individuell abgestimmt werden können. Meistens wird der Kontrakt drei bis sechs Monate vor der Ernte geschlossen. Das Risiko dieser Kontraktart liegt vor allem in der Liefermenge und der Einhaltung der Qualitätsparameter.
Matif
Die europäische Euronext in Paris (Marche de Terme Internationel de France) =Matif ist die repräsentativste WTB für den deutschen Mahlweizenmarkt. Zum einen besitzt sie die notwendige Liquidität, um ständig handeln zu können. Zum anderen spiegelt sie durch ihren Hafenanschluss in Rouen die europäische Exportsituation am Besten wider.
Clearingbank
Die Clearingbank ist für die Sicherheit beim Handel an der WTB verantwortlich. Zur Sicherung des Ausfallrisikos müssen beide Vertragsparteien, der Käufer und der Verkäufer eines Terminkontrakts, bei Geschäftsabschluss eine Sicherheitszahlung (Initialmargin) bei der Clearingbank hinterlegen. Außerdem muss bei einem ungünstigen Preisverlauf (aus Sicht des Landwirts ein Preisanstieg an der WTB) eine Nachschussgebühr (Margin-Call) geleistet werden. Bei einer günstigen Preisentwicklung (für den Landwirt ein Preisverfall an der WTB) erfolgt eine Gutschrift. Für den Kauf bzw. Verkauf eines Futureskontrakts wird für Mahlweizen eine Initialmargin von 450 € pro Kontrakt bzw. 9 €/t fällig. Beispielsweise lag am 26.10. 09 der Mahlweizenfuturespreis für November 2009 bei 129,0 €/t, sodass die Initialmargin 6,98 % des Warenwerts betrug. In einem extremen Jahr wie 2008 kann bei wöchentlichen Preisschwankungen von –38,5 €/t (–14,15 %) bis +22,8 €/t (+9,02 %) kurzfristig ein erheblicher Kapitalbedarf entstehen, der die Höhe der Initialmargin überschreiten kann. Eine ausbleibende Nachschusszahlung wird innerhalb eines Tages mit der Glattstellung der entsprechenden Kontraktmenge durch die Clearingbank bestraft. In der Praxis wird deshalb Landwirten beim Handel an der WTB geraten, ihr Garantiekonto nicht über 50 % durch Initialmargins auszulasten, sodass genügend Kapital für Verluste von 8 bis 14 % zur Verfügung steht. Beabsichtigt ein Landwirt also beispielsweise eine Weizenmenge von 2.000 t abzusichern, sollte er ca. 36.000 € an Liquiditätsreserven einplanen.
Prämienkontrakte
Prämienkontrakte für Getreide stellen ein relativ neues Angebot dar. Sie verbinden direkt den Kurs der WTB mit dem regionalen Erzeugerpreis, indem die Differenz der beiden Preise festgeschrieben wird. Der finale Preis wird zu einem meist vom Landwirt bestimmten Zeitpunkt von dem Schlusskurs eines Futureskontrakts abgeleitet, das heißt, der für den Landwirt relevante Preis ergibt sich aus dem Futurespreis abzüglich der ausgehandelten Basis. Es sind zwei Ausgestaltungsformen für Prämienkontrakte zu unterscheiden, nämlich Prämienkontrakte mit festgelegter Laufzeit und Poolvermarktung mit fester Basis und Laufzeit.
Poolvermarktung
Auch bei der Poolvermarktung mit fester Basis und Laufzeit handeln Landwirt und Landhändler die Basis aus. Allerdings muss der Landwirt anschließend in bestimmten Zeiträumen Teilmengen liefern bzw. abgeben. Er erhält dann den durchschnittlichen Futuressettlementpreis der entsprechenden Periode abzüglich der Basis. Der Landwirt verpflichtet sich über die gesamte Dauer – bspw. von September bis April – an der Vermarktung teilzunehmen und erhält den Durchschnittspreis für diesen Zeitraum.
Quelle: Neue Landwirtschaft